Die betriebliche Altersvorsorge hat seit ihrer Einführung 1974 stetig an Wichtigkeit gewonnen und ist der 2. Pfeiler neben der gesetzlichen Rente. Jeder Arbeitnehmer hat gem. §1 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes Anspruch auf eine Entgeltumwandlung.
Die Vorteile aus Arbeitgebersicht sind mittlerweile überall bekannt und es gibt in fast allen Betrieben entsprechende Vorsorgeverträge. Die Wenigsten wissen jedoch, welche Haftungsrisiken es gibt und wie das Instrument optimal in den Betrieb eingebunden wird.
Die betriebliche Altersvorsorge hat seit ihrer Einführung 1974 stetig an Wichtigkeit gewonnen und ist der 2. Pfeiler neben der gesetzlichen Rente. Jeder Arbeitnehmer hat gem. §1 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes Anspruch auf eine Entgeltumwandlung.
Die Vorteile aus Arbeitgebersicht sind mittlerweile überall bekannt und es gibt in fast allen Betrieben entsprechende Vorsorgeverträge. Die Wenigsten wissen jedoch, welche Haftungsrisiken es gibt und wie das Instrument optimal in den Betrieb eingebunden wird.